Grundsätzlich gilt: Während eines Lockdown in NRW bzw. im EN-Kreis bleiben alle Häuser für alle Veranstaltungen geschlossen!
Weiterhin sind auch außerhalb eines Lockdown die Inzidenzwerte von 50 und 35 entscheidend. Wenn sie dauerhaft (7 Tage) unter 50 liegen, können wieder Gottesdienste in der Christuskirche stattfinden. Darüber hinaus können die Konfirmandenarbeit und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in allen Gemeindehäusern wieder stattfinden.
Bewegen sich die Inzidenzwerte dauerhaft unter 35 (7 Tage) können auch wieder Gottesdienste in den Gemeindehäusern stattfinden - ebenso alle Gruppen und Kreise.
Die unterschiedlichen Bindungen an die Inzidenzwerte bei Gottesdiensten in der Christuskirche (schon bei unter 50) und den Gemeindehäusern (erst bei unter 35) liegt in der größeren Sicherheit begründet, die die Christuskirche bietet: dem größeren Luftvolumen in dieser zweitgrößten evangelischen Hallenkirche in Westfalen sowie in der Ausstattung der dortigen Umluft-Heizungsanlage mit UVC-Lampen, die über 90% aller Viren unschädlich machen.
Von diesem Stufenplan erhofft sich die Ev. Kirchengemeinde eine verbindlichere Planbarkeit und verhindert ständig wiederkehrende Beschlüsse, die sich auf ein konkretes Datum beziehen müssen.