EvangelischeEv. Kirche in Ennepetal, Gevelsberg, Haßlinghausen, und Schwelm

Michael Hayungs gewählt

Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede hat am Dienstag, den 23. Oktober 2012 Michael Hayungs zum Pfarrer des 1. Pfarrbezirkes Haßlinghausen gewählt.

Nach dem Gottesdienst beglückwünschten viele Gemeindeglieder Pfarrer Hayungs zur Wahl in Haßlinghausen.

Pfarrer Michael Hayungs wurde am 23. Oktober zum Pfarrer des 1. Pfarrbezirkes Haßlinghausen gewählt.

  

Pfarrer Michael Hayungs tritt damit die Nachfolge von Pfarrer Manfred Berger an, der am 1. Oktober in den vorgezogenen Ruhestand gegangen war.

  
Die Wahl fand innerhalb eines Gottesdienstes in der Evangelischen Kirche Haßlinghausen statt, der von Superintendent Hans Schmitt und Pfarrer Dirk Küsgen geleitet wurde. Von den 22 abgegebenen Stimmen entfielen 21 auf Michael Hayungs, der als einziger Bewerber zur Wahl stand. Ein Stimmzettel war ungültig.

  
Pfarrer Hayungs ist in Haßlinghausen kein Unbekannter. Von 2005 bis 2009 war er als Synodalvikar in der Gemeinde tätig. Nachdem ihn das Presbyterium der Versöhnungskirchengemeinde Rheda-Wiedenbrück zum Pfarrer in Herzebrock-Clarholz gewählt hatte, wurde er am 8. September 2009 von der Haßlinghauser Gemeinde verabschiedet. „Du hast hier reingepasst. Wir erinnern uns gerne an Dich.“, sprach Pfarrer Berger damals vielen Gemeindegliedern aus der Seele. Bei aller Freude über seine erste Pfarrstelle fiel auch Pfarrer Hayungs der Abschied aus Haßlinghausen schwer: "Ich werde die Gemeinde nicht vergessen, schon allein deshalb nicht, weil ich hier ordiniert worden bin. Danke für viereinhalb wundervolle Jahre.“

  
Jetzt kehrt Pfarrer Hayungs nach Haßlinghausen zurück. Bis seine Wahl jedoch rechtskräftig und amtlich ist, muss gemäß § 13 des Gemeindepfarrstellenbe-setzungsgesetzes (GPfBG) der Evangelischen Kirche von Westfalen (EkvW) das Wahlergebnis an den beiden der Wahl folgenden Sonntagen in den Gottesdiensten mit dem Hinweis bekannt gegeben werden, „dass jedes wahlberechtigte Gemeindeglied einen schriftlich begründeten Einspruch wegen Lehre, Lebensführung oder Fähigkeiten des Gewählten oder wegen Verletzung der Vorschriften des Wahlverfahrens erheben kann. Der Einspruch ist spätestens eine Woche nach der letzten Bekanntgabe bei dem Superintendenten einzulegen.“ Superintendent Schmitt wird dann Pfarrer Hayungs auffordern, sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich über die Annahme der Wahl zu erklären.
Diese Erklärung gilt jedoch als sicher. Pfarrer Hayungs war extra zum Wahlgottesdienst nach Haßlinghausen gekommen und freute über das eindeutige Ergebnis seiner Wahl sowie über die Glückwünsche der vielen Gemeindeglieder, die zur Wahl ihres neuen Gemeindepfarrers gekommen waren.
Wann Pfarrer Hayungs seinen Dienst in Haßlinghausen antritt, steht noch nicht fest. Der frühestmögliche Termin ist der 1. Februar 2013. (HB)